Deutschland

Tabaksteuerpanne: Der Fehler liegt viel tiefer

Hat da im Finanzministerium jemand etwas verbockt, weil aktuell eine völlig verrückte Tabaksteuererhöhung in Kraft getreten ist? Nein, das war nicht nur das Ministerium. Dieser Fehler ist das kollektive Werk des deutschen Parlaments und ein ebenso kollektives Versagen.
Tabaksteuerpanne: Der Fehler liegt viel tiefer© Urheberrechtlich geschützt

Von der Redaktion

Es sei eine Panne, verlautbart es heute in allen Medien. Das Tabaksteuergesetz, das zum 1. Januar die Tabaksteuer erhöhen sollte, tritt bereits heute in Kraft. Weshalb jetzt vom Zigarettenhersteller bis zum Endkunden alle die höhere Steuer zahlen müssten, und zwar gleich den Satz, der erst ab dem Jahr 2030 vorgesehen war. Ein Versehen.

Allerdings belegen die dem Ganzen zugrunde liegenden Dokumente, dass das jedenfalls mit Sicherheit keine Sekretärin war, die zum falschen Zeitpunkt das Gesetz ans Bundesgesetzblatt zur Veröffentlichung weitergereicht hat. Der Fehler liegt nämlich bereits im Gesetz selbst, ab dem Referentenentwurf, und er passierte dem Bundestag und Bundesrat, ohne irgend jemandem aufzufallen.

Denn der letzte Satz, "dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft", ist Teil des vom Parlament verabschiedeten Textes, kein nachträglicher Zusatz. Und die anderen Widersprüchlichkeiten runden das ab.

Die Formulierung der geplanten Steigerung der Tabaksteuer ist ein Element, das zum Ergebnis beigetragen hat. Denn der für das Jahr 2030 geplante Wert wird in den betreffenden Paragrafen als Normwert gesetzt und die Zeiträume der geplanten Erhöhungsstufen sind Einschränkungen dieses Normwerts. Weil die erste dieser Einschränkungen erst am 1. Januar beginnt, führt die aktuelle Veröffentlichung dazu, dass der Wert für das Jahr 2030 aktiviert wird. Das hätte man auch anders konstruieren können.

Richtig spannend wird diese Konstruktion aber durch ein anderes Detail. Denn in den Übergangsregelungen zur Tabaksteuerverordnung – die ebenfalls in dieser Form von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurden – heißt es, dass die Steuerzeichen "mindestens fünf Wochen vor Bedarf zu bestellen sind". Für die Tabakindustrie macht das organisatorisch Sinn, schließlich muss zu Jahresbeginn die Ware mit dem neuen Steuerwert bereitstehen. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass der Gesetzestext und insbesondere die Änderung der Tabaksteuerverordnung noch mehr als fünf Wochen vor dem ersten Januar 2027 veröffentlicht werden mussten.

Die Steuerzeichen auf den Zigarettenpackungen werden nämlich in der Bundesdruckerei gedruckt, nicht irgendwo. Diese allerdings darf Steuerzeichen mit einem bestimmten Wert erst drucken, wenn das entsprechende Gesetz in Kraft getreten ist.

Die Paragrafen im Gesetzestext hätten also anders formuliert werden müssen. Die Kollision ist im Text angelegt. Eigentlich müssten nun die Tabakwarenverkäufer den neuen gesetzlichen Preis verlangen – können ihn aber nicht legitimieren. Aktuell wird versucht, über Anweisungen an das Hauptzollamt, das Gesetz zu ignorieren und so zu tun, als sei nichts geschehen. Weil der Bundestag gerade in den Herbstferien weilt und auch noch der Bundesrat involviert ist, ist eine schnelle Korrektur des Gesetzestextes unmöglich. Der Widerspruch bleibt erst einmal bestehen, es wird nur so getan, als gäbe es ihn nicht.

In einem Text, der vom Referentenentwurf im Finanzministerium über den Finanzausschuss des Bundestages bis hin zu Bundestag und Bundesrat alle parlamentarischen Gremien durchlaufen hat, ohne dass dieser eingebaute Widerspruch irgend einem Beteiligten aufgefallen ist. Es war ja kein PISA-Test zum Leseverständnis, sondern nur ein Gesetzentwurf.

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